Festgelegter und rechtmäßiger Zweck
Der Zweck der Überwachung muss vor der Installation bestimmt werden, etwa Personen- und Eigentumsschutz oder die Sicherung eines Eingangs. Aufnahmen dürfen nicht zweckfremd verwendet werden.
Nur erforderliche Bereiche erfassen
Blickwinkel sollen nur die für den Schutz notwendigen Bereiche erfassen. Öffentliche Flächen, Nachbargrundstücke und besonders private Räume können erhebliche Datenschutzrisiken verursachen.
Information und Zugriff
Betroffene müssen sichtbar informiert werden. Eine ausführliche Datenschutzerklärung sollte Verantwortlichen, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Rechte nennen. Zugriff erhalten nur berechtigte Personen.
Aufbewahrung und Sicherheit
Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist. Rekorder und Fernzugriff müssen angemessen geschützt sein. Für gewerbliche Überwachung kann rechtliche Datenschutzberatung sinnvoll sein.